Aufgrund der Wettervorhersage beachten Sie bitte folgende Hinweise des RLSB:
„Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen
Bei extremen Wetterverhältnissen wie Eisregen, Schneeverwehungen, Sturm oder Hochwasser kann es in Niedersachsen zu kurzfristigen Unterrichtsausfällen kommen. Ziel ist es, die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg sowie bei der Schülerbeförderung zu gewährleisten.
Zuständigkeit und Entscheidung
Die Entscheidung, ob Unterricht ganz oder teilweise nicht stattfindet, treffen die Landkreise und kreisfreien Städte für ihren Zuständigkeitsbereich. Diese Entscheidung erfolgt meist in den frühen Morgenstunden des jeweiligen Schultages, um aktuelle Wetterentwicklungen berücksichtigen zu können.
Informationswege
Die Bekanntgabe eines Unterrichtsausfalls erfolgt über folgende Kanäle:
- Öffentlich-rechtliche oder private Rundfunkanstalten in Verbindung mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
- Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen unter: ►https://www.vmz-niedersachsen.de/schulausfall/ (oder von der Startseite unter der Rubrik „Schulausfall“)
- Webseiten der Landkreise und kreisfreien Städte“